Auslieferung von Straftätern Deutsche Justiz misstraut Russlands Zusagen
Hamburg - In den Jahren 2003 bis 2007 wurden von 79 Auslieferungsbegehren Russlands 26 abgelehnt, weitere 18 führten ebenfalls für Moskau nicht zum Erfolg. Dabei ist Russland dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen beigetreten und Deutschland damit prinzipiell verpflichtet, potentielle Straftäter auf Antrag an das Land zu übergeben.
Allerdings werden die Auslieferungswünsche in Deutschland erst von Gerichten und dann vom Bundesamt für Justiz geprüft. Abgelehnt wurden nach Informationen von SPIEGEL ONLINE Anträge, weil den Beschuldigten in Russland menschenrechtswidrige Behandlung drohe oder Zweifel an den Haftbefehlen bestand.
Erst vor wenigen Tagen lehnte das Oberlandesgericht Karlsruhe die Auslieferung eines Exil-Tschetschenen ab und ließ ihn frei. Russland hatte ihm die Vorbereitung eines Attentats vorgeworfen. Wegen seiner tschetschenischen Volkszugehörigkeit drohe ihm deshalb Gefahr "menschenrechtswidrig behandelt zu werden", argumentiert das Oberlandesgericht. Diese Gefahr sei auch durch eine Zusicherung der Justizbehörden Russlands nicht ausgeschlossen.
Das Gericht bezog sich explizit auf Berichte der Menschenrechtsorganisationen Memorial und Amnesty International, die über Misshandlungen inhaftierter Tschetschenen berichtet hatten.